Rechtsprechung
BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 213/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,9008) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Innerbetrieblicher Schadensausgleich - Verursachung eines Schadens in Ausführung einer betrieblichen Tätigkeit - Nutzung eines Pkw für Privatfahrt - Wahl eines erheblichen Umweges - Stillschweigender Haftungsausschluss bei der Überlassung von Kraftfahrzeugen zu einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 18.06.1990 - 3 Ca 750/90
- LAG Köln, 20.02.1991 - 7 Sa 706/90
- BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 213/91
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.12.1979 - VI ZR 52/78
Haftungsausschluß im Verhältnis zu Halter und probefahrendem Fahrer eines Kfz
Auszug aus BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 213/91
Er konnte dementsprechend kein Vertrauen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Annahme eines stillschweigenden Haftungsausschlusses bei der Überlassung von Kraftfahrzeugen zu einer Probefahrt (vgl. nur Urteil vom 18. Dezember 1979 - VI ZR 52/78 - NJW 1980, 1681; Urteil vom 10. Januar 1979 - VIII ZR 264/76 - NJW 1979, 643) entwickeln und hätte sich selbst um eine sachgerechte Haftpflichtversicherung bemühen müssen, wie sie mit einer "Versicherung für das gelegentliche Führen und Benutzen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge" von der Versicherungswirtschaft angeboten wird. - BGH, 10.01.1979 - VIII ZR 264/76
Haftung für Beschädigung eines Kfz aus Anlaß einer aufgedrängten Probefahrt
Auszug aus BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 213/91
Er konnte dementsprechend kein Vertrauen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Annahme eines stillschweigenden Haftungsausschlusses bei der Überlassung von Kraftfahrzeugen zu einer Probefahrt (vgl. nur Urteil vom 18. Dezember 1979 - VI ZR 52/78 - NJW 1980, 1681; Urteil vom 10. Januar 1979 - VIII ZR 264/76 - NJW 1979, 643) entwickeln und hätte sich selbst um eine sachgerechte Haftpflichtversicherung bemühen müssen, wie sie mit einer "Versicherung für das gelegentliche Führen und Benutzen fremder versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge" von der Versicherungswirtschaft angeboten wird. - BAG, 21.10.1983 - 7 AZR 488/80
Arbeitnehmerhaftung
Auszug aus BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 213/91
Vielmehr hat bereits der Siebte Senat in seinem Urteil vom 21. Oktober 1983 (BAGE 44, 170, 171 = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) zutreffend festgestellt, daß die Beschränkung der Haftung des Arbeitnehmers voraussetzt, daß der Arbeitnehmer den Schaden in Ausführung einer betrieblichen Tätigkeit verursacht hat. - LAG Köln, 20.02.1991 - 7 Sa 706/90
Schadensersatz; Mitverschulden; Haftung; Arbeitnehmer; Betriebszugehörigkeit; …
Auszug aus BAG, 17.10.1991 - 8 AZR 213/91
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. Februar 1991 - 7 Sa 706/90 - wird zurückgewiesen.
- LAG Baden-Württemberg, 14.06.2002 - 5 Sa 120/01
Dienstfahrzeug und Privatnutzung und Fahrzeugschaden und Schadenersatz
Denn die Anwendung der Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung setzt voraus, dass der Schaden bei oder im Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit zu Stande gekommen ist, was der Arbeitnehmer darzulegen und zu beweisen hat (vgl. BAG, Urteil v. 17.10.1991 - 8 AZR 213/91 - n. v.).